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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

für die Web-App „Match-Shot“ – Stand: 31. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Web-App „Match-Shot“ (nachfolgend „Software“) zwischen Felix Munz, Match-Shot, Eutighofer Straße 27, 73525 Schwäbisch Gmünd (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine, Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen, nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Wer im Namen eines Vereins bestellt, versichert, hierzu berechtigt zu sein.
  3. Bestellt eine natürliche Person (z.B. ein Vereinsmitglied), erfolgt die Bestellung im Namen und für Rechnung des Vereins; Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist der Verein.
  4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Die Software ist eine im Browser laufende Anwendung zur Erstellung von Grafiken für soziale Medien (z.B. Spielankündigungen, Aufstellungen, Ergebnisse). Sie wird vom Anbieter zentral über das Internet bereitgestellt und über einen persönlichen Vereinscode freigeschaltet.
  2. Alle Inhalte des Kunden (z.B. Spielernamen, Fotos, Logos, Termine) werden ausschließlich lokal auf dem Endgerät des Kunden gespeichert. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf diese Daten und speichert sie nicht.
  3. Die Software wird in zwei Paketen angeboten: „Basis“ und „Advanced“. Advanced enthält zusätzlich weitere Vorlagen und Funktionen (u.a. Eckball-Taktik, Neuzugang/Spielervorstellung, Sponsoren-Dank, Wochenend-Ergebnisse, Sponsorenleisten, KI-Freistellen und Videos). Die aktuelle Übersicht steht auf der Website.
  4. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Version der Software. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, sofern der wesentliche Zweck (Erstellung von Vereinsgrafiken) erhalten bleibt und dies dem Kunden zumutbar ist.
  5. Das Vereinswappen des Kunden wird vom Anbieter zentral eingebunden. Der Kunde stellt es hierfür in geeigneter Form (z.B. als PNG- oder JPG-Datei) per E-Mail zur Verfügung.
  6. Aktualisierungen der Software werden während der Laufzeit automatisch und ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt.
  7. Support erfolgt per E-Mail an info@match-shot.de. Anfragen werden in der Regel innerhalb von 3 Werktagen beantwortet.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt durch seine Bestellung per E-Mail an info@match-shot.de ein Angebot ab. Die Bestellung enthält mindestens den Namen und die Anschrift des Vereins, einen Ansprechpartner, das gewünschte Paket und das Vereinswappen.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung bestätigt bzw. dem Kunden den Vereinscode übermittelt. Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

§ 3a Kostenloser Testmonat

  1. Bei der ersten Bestellung eines Vereins beginnt die Nutzung mit einem kostenlosen Testmonat ab Übermittlung des Vereinscodes. Der Testmonat wird je Verein nur einmal gewährt.
  2. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Ende des Testmonats ohne Angabe von Gründen in Textform (eine E-Mail genügt) kündigen. Es entstehen dann keine Kosten; der Vereinscode wird nach Ablauf des Testmonats gesperrt.
  3. Kündigt der Kunde nicht, geht der Vertrag nach dem Testmonat in die kostenpflichtige Laufzeit nach § 6 über. Der Anbieter weist den Kunden vor Ende des Testmonats per E-Mail auf den Übergang und die Vergütung hin.

§ 4 Nutzungsrecht (Lizenz)

  1. Der Kunde erhält für die Laufzeit der Lizenz ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software über den vom Anbieter bereitgestellten Zugang für die Öffentlichkeitsarbeit des im Vereinscode genannten Vereins zu nutzen.
  2. Ein Vereinscode gilt für genau einen Verein. Die Nutzung durch mehrere Personen desselben Vereins (z.B. Trainer, Social-Media-Verantwortliche) auf beliebig vielen Geräten ist zulässig.
  3. Der Vereinscode ist vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Vereine, ist nicht gestattet.
  4. Die mit der Software erstellten Grafiken darf der Kunde zeitlich unbegrenzt für eigene Zwecke verwenden, auch nach Ende der Lizenz.

§ 5 Schutz der Software – untersagte Handlungen

  1. Die Software einschließlich Quellcode, Gestaltung, Vorlagen und Dokumentation ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in § 4 eingeräumt werden, verbleiben beim Anbieter.
  2. Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
    • den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu speichern (außer im technisch notwendigen Browser-Zwischenspeicher), zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen oder in andere Programme zu übernehmen,
    • die Software oder Teile davon selbst oder durch Dritte zu hosten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verkaufen oder öffentlich zugänglich zu machen,
    • die Freischaltung per Vereinscode, das Ablaufdatum der Lizenz oder das Wasserzeichen der Demo-Version zu umgehen, zu entfernen oder zu manipulieren,
    • auf Grundlage der Software ein eigenes oder konkurrierendes Produkt zu entwickeln.
  3. Zwingende gesetzliche Rechte (z.B. §§ 69d, 69e UrhG) bleiben unberührt.
  4. Bei einem Verstoß kann der Anbieter den Vereinscode sofort sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben vorbehalten.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Die kostenpflichtige Lizenz läuft 12 Monate. Sie beginnt mit dem Ende des Testmonats (§ 3a), ohne Testmonat mit der Übermittlung des Vereinscodes. Das Enddatum wird dem Kunden mitgeteilt.
  2. Die Lizenz verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist in Textform (eine E-Mail genügt) möglich. Der Anbieter erinnert den Kunden rechtzeitig vor der Verlängerung per E-Mail und teilt dabei die Vergütung für die neue Laufzeit mit. Der bisherige Vereinscode bleibt bestehen.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Nach Ende der Lizenz ist die Software nicht mehr nutzbar. Die lokal gespeicherten Daten verbleiben auf dem Gerät des Kunden; eine Sicherung (Backup) ist weiterhin möglich.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt die bei Bestellung angegebene Vergütung je 12 Monate Laufzeit. Zum Start betragen die Preise 24,99 € für das Paket „Basis“ und 39,99 € für das Paket „Advanced“.
  2. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
  3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnung. Die Vergütung ist für jede Laufzeit im Voraus fällig; die erste Rechnung wird nach Ende des Testmonats gestellt.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Vereinscode kann bis zum Zahlungseingang gesperrt werden.
  5. Ein Wechsel von „Basis“ zu „Advanced“ ist jederzeit möglich; berechnet wird der Preisunterschied für die laufende Laufzeit.
  6. Preisänderungen gelten nur für neue Laufzeiten und werden mit der Erinnerung nach § 6 Abs. 2 mitgeteilt.

§ 8 Demo-Version

  1. Der Anbieter stellt eine kostenlose Demo-Version zur Verfügung. Mit ihr erstellte Grafiken enthalten ein Wasserzeichen.
  2. Auf die Demo-Version besteht kein Anspruch. Der Anbieter kann sie jederzeit ändern oder einstellen. Für die Demo-Version gelten die §§ 4 Abs. 3, 5, 9 und 11 entsprechend.

§ 9 Pflichten des Kunden, Inhalte und Rechte Dritter

  1. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er in die Software einträgt, hochlädt und mit ihr veröffentlicht.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte und Einwilligungen besitzt, insbesondere
    • die Einwilligung der abgebildeten bzw. genannten Personen zur Veröffentlichung von Fotos und Namen (bei Minderjährigen die der Erziehungsberechtigten),
    • die Nutzungsrechte an Fotos, Hintergründen und Schriftzügen,
    • die Berechtigung zur Verwendung von Wappen, Logos und Marken – auch der Gegner und Sponsoren.
  3. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software oder rechtsverletzenden Inhalten des Kunden beruhen.
  4. Da alle Daten nur lokal gespeichert werden, ist der Kunde selbst für deren Sicherung verantwortlich. Die Software bietet hierfür eine Backup-Funktion, die der Kunde regelmäßig nutzen sollte.

§ 10 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Nach dem ersten Aufruf ist die Software auf dem Gerät auch ohne Internetverbindung weitgehend nutzbar.
  2. Die Software ist für aktuelle Versionen gängiger Browser (Safari, Chrome, Edge, Firefox) ausgelegt. Für die Funktion auf veralteten Geräten oder Browsern wird keine Gewähr übernommen.

§ 11 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden für die laufende Lizenz gezahlte Vergütung.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 9 Abs. 4) eingetreten wäre.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Da die Inhalte des Kunden nicht an den Anbieter übermittelt werden, findet insoweit keine Auftragsverarbeitung statt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Schwäbisch Gmünd). Dasselbe gilt für eingetragene Vereine, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden rechtzeitig mit; sie gelten spätestens für die nächste Lizenzlaufzeit.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anhang: Verwendete Open-Source-Komponenten

Die Software nutzt folgende freie Komponenten, deren Lizenzen unberührt bleiben:

KomponenteLizenz
html2canvas 1.4.1 – © Niklas von HertzenMIT-Lizenz
localForage 1.10.0 – © MozillaApache License 2.0
Schriftarten Bebas Neue, Montserrat, Oswald, Anton, Archivo Black, Barlow Condensed, Teko, Kanit, Russo One, Black Ops One, Graduate, Bangers, Big Shoulders Display, Rubik DirtSIL Open Font License 1.1 (siehe vendor/fonts/OFL-*.txt)
Schriftart Permanent MarkerApache License 2.0 (siehe vendor/fonts/LICENSE-PermanentMarker-Apache-2.0.txt)
MediaPipe Tasks Vision 1.0.1 und Modell „Selfie Multiclass Segmentation“ – © Google LLC (geändert: Nutzungsstatistik deaktiviert)Apache License 2.0 (siehe vendor/mediapipe/)